Grußadresse des Präsidenten des Europäischen Ombudsmann-Instituts (EOI), Ullrich Galle, Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, Staatsminister a. D., ...
an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ersten Internationalen Konferenz der Ombudsinstitute der Streitkräfte vom 10. bis 12. Mai 2009 in Berlin
Als Präsident des EOI grüße ich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ersten Internationalen Konferenz der Ombudsinstitute der Streitkräfte, die sich in der deutschen Hauptsstadt versammelt haben. Ich bedauere sehr, dass ich an der Konferenz leider nicht teilnehmen kann. Die Veranstaltung auf Initiative des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe, die in dieser Form zum ersten Mal stattfindet, ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Wehrbeauftragten und dem Geneva Centre for the Democratie Control of Armed Forces (DCAF). Der Zeitpunkt für diese Erste Internationale Konferenz der Ombudsinstitute der Streitkräfte ist sicher nicht zufällig gewählt, denn just zu diesem Zeitpunkt fand vor 50 Jahren die Amtseinführung des ersten Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages statt.
Als Präsident des EOI und Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz sage ich bei dieser Gelegenheit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, Reinhold Robbe, meinen ausdrücklichen Dank für sein Engagement und die jahrelange hervorragende Zusammenarbeit
Das EOI ist eine gemeinnützige Vereinigung zur Verbreitung der Idee des Ombudsmanns, aber auch mit dem Ziel, Menschenrechts-, Bürgerschutz- und Ombudsmann-Fragen wissenschaftlich zu begleiten. Aus diesem Grunde gibt es auch immer wieder Berührungspunkte mit der Arbeit des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, selbst Mitglied des EOI, ist der Ombudsmann der Streitkräfte und damit Ansprechpartner für alle Soldatinnen und Soldaten, vom Grenadier bis zum General.
Dem Wehrbeauftragten kommt somit nach den Bestimmungen des Grundge-setzes und dem Wehrbeauftragtengesetz eine Rolle zu, die in vielen Punkten vergleichbar ist mit den Aufgaben eines Ombudsmann in der Zivilgesellschaft.
Die DCAF ist eine internationale Forschungs- und Beratungsorganisation mit Sitz in Genf. Sie wurde im Jahr 2000 von der Schweizer Regierung gegründet und besteht in einer Form einer Stiftung nach Schweizer Recht. Diese Organisation wird heute von 50 Mitgliedsländern getragen und ist unabhängig von anderen internationalen Organisationen.
Amt und Aufgaben des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und die Aufgaben des DCAF ergänzen sich; Ziel ist die demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors.
Tragische Ereignisse, wie wir sie in jüngster Zeit in Abu Ghraib und Guantanamo erlebt haben, zeugen von der Notwendigkeit einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte und ihrer Einrichtungen.
Der Tag der Menschenrechte, der zuletzt am 10. Dezember 2008 begangen wurde und der daran erinnert, dass die UNO vor 60 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet hat, ist für mich als Präsident des EOI Anlass darauf hinzuweisen, dass die Arbeit aller Ombudsleute, also auch von Ihnen, letztlich auch und gerade dem Schutz sowie der Wahrung der Menschenrechte dient; dabei geben wir alle jeden Tag unser Bestes.
Ich wünsche den Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Konferenz bei der Vertiefung der Zusammenarbeit ein gutes Gelingen. Das EOI wird die Ergebnisse der Konferenz mit großem Interesse studieren und bietet schon jetzt für die weitere Zukunft seine Zusammenarbeit an.
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Tirol, 4. Mai 2009
Besuch des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses (ABGH) Berlin am EOI
Von 4. bis 7. Mai 2009 hielt sich der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses Berlin in Tirol zum Studium des hiesigen Ombudsman-Wesens auf und weilte dabei am 4. Mai auch im EOI, um mit dessen Aufgaben und Funktion vertrauter zu werden.
Die Institution des Petitionsausschusses des ABGH ist seit 1990 Mitglied des EOI. Die räumliche Nähe des Bürgers zum Abgeordnetenhaus von Berlin lässt an die Parallelen zu einem Ombudsman denken, der für die Bürger seines kommunalen Bereiches zuständig ist.
Gerade im Jahr vor dem Beitritt des Petitionsausschusses hielten die deutschen Petitionsausschüsse und europäische Ombuds-Institutionen in Meersburg am Bodensee mit dem EOI eine Konferenz ab, die unter dem Motto stand "Parlamentarische Petitionsausschüsse und Ombudsman-Einrichtungen - zwei Wege, ein Ziel".
Somit ist die Kooperation von Petitionsausschüssen und Ombuds-Institutionen auf der Ebene des Europäischen Ombudsman-Institutes gerade 20 Jahre alt - und hat sich bewährt.
Tirol, März 2009
Tirol – Ein regionaler Ombudsman im Test
Die Zeitschrift „TIROLER WOCHE“ erteilte dem Grazer Marktforschungsinstitut „m(Research“ den Auftrag, den Landesvolksanwalt und sein Büro (Ombudsman der Region Tirol) unter die Lupe zu nehmen.
Das Meinungsforschungsinstitut entsandte – zeitlich versetzt - mehrere Mitarbeiter mit jeweils einem – konstruierten aber lebensnahen - Problemfall aus dem Zuständigkeitsbereich des Landesvolksanwaltes von Tirol in dessen Büro und ließ die Reaktionen kritisch beurteilen.
Der Chef des Marktforschungsinstitues kam zum Resultat, dass die Mitargeiter des Landesvolksanwaltes bezüglich bezüglich Kompetenz, Freundlichkeit und Engagement mit Bestnoten zu beurteilen seien. Offene Wünsche gab es nur hinsichtlich des Wartebereiches für die Besucher des Landesvolksanwaltes.
Auf einer Notenskala von 1 bis 5 erreichte die Institution die Gesamtnote 1,3 und die Mitarbeiter des Landesvolkanwaltes sogar die Bewertung mit 1,1.
Dieses Beispiel kann und soll Schule machen.
Südtirol, im Herbst 2008
Der Geburtstag des Ombudsman und das Geschenk an seine Bürger - Zwanzig Jahre Volksanwalt von Südtirol
Die Volksanwaltschaft von Südtirol feierte ihr 20-jähriges Bestehen. Volksanwältin Dr Notburga Volgger ließ hierzu jedem südtiroler Haushalt eine brillant gestaltete Broschüre zukommen.
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Die Broschüre beinhaltet Informationen über den Rechtsschutz des Bürgers in Deutsch, Italienisch und Ladinisch.
Ein nachahmenswertes Beispiel!
Im eben zu Ende gegangenen Jahr 2008 konnte die Volksanwaltschaft von Südtirol ihr zwanzigjähriges Bestehen feiern. Auch die amtierende Volksanwältin Dr Notburga Volgger war vor die Frage gestellt, in welcher Weise sie diesen Geburtstag feiern sollte.
Zur eben genannten Hauptfrage gibt es eine nicht unwichtige Vorfrage. Bei den durchaus sinnvollen und weit verbreiteten Regelungen, dass ein Volksanwalt nur für eine beschränkte Zeit ins Amt gewählt wird, ist es sehr selten, dass der Volksanwalt selbst so lange im Amt ist, wie die Zahl des zu feiernden Geburtstages Jahre des Bestehens anzeigt. Er kommt also selbst als ein zu Feiernder kaum in Betracht, sieht man davon ab, dass er etwa einem König ähnlich den Tag einer 10-jährigen Regentschaft feiern möchte. Natürlich werden auch 100 Jahre und mehr des Bestehens eines Landes in seiner eben gegebenen Form oder Herrschaftsweise gefeiert oder ein hundertjähriges Bestehen einer Institution, wie etwa einer Akademie der Wissenschaften oder einer Universität gefeiert – häufig durch die Herausgabe einer Briefmarke oder einer Münze. Und wer soll denn das Geburtstagsgeschenk erhalten? Briefmarke und Münze müssen gekauft werden und an einem Bankett hat der Bürger keinen Anteil. Aus einem solchen Anlass könnte die Institution ein Geschenk erhalten; durch Aufstockung des Budgets könnte ein lange gehegter Wunsch der jubilierenden Institution erfüllt werden. Oder: eine Regierung feiert sich einfach selbst und schlägt daraus politisches (Bekanntheits-)Kapital. Also wäre es nahe liegend, dass auch ein Volksanwalt das zwanzigjährige Bestehen seiner Institution feierlich begeht und damit sich selbst und dem politischen System, das die Institution geschaffen hat oder immer noch erhält eine weitere Freude bereitet.
Die Volksanwältin von Südtirol dachte offenbar anders. Es ging ihr nicht darum, im Mittelpunkt einer Feier zu stehen. So wie ich es verstehe, war ihre Überlegung die, dass in einer reifen Demokratie eine Volksanwaltschaft an sich ein Geschenk an die Bevölkerung sei. Dieses Geschenk sollte aber dem Beschenkten auch bekannt sein, denn sonst wäre das Geschenk unwirksam und damit bedeutungslos. In einem Land mit sprachlichen Minderheiten aber sollten die Bürger aller Sprachen in der jeweils eigenen Sprache optimale Information zu diesem Geschenk erhalten. Genau diesen Weg ging die Volksanwältin Dr Notburga (Burgi) Volgger, indem sie anstelle von Feiern, in welcher sie notwendigerweise im Mittelpunkt stehen würde, jedem Haushalt ihres Wirkungsbereiches eine brillant gestaltete Information über den Rechtsschutz des Bürgers durch die Volksanwaltschaft zukommen ließ und dies in Deutsch, in Italienisch oder in Ladinisch. Damit aber betonte sie auch zugleich die Bedeutung des Schutzes sprachlicher Minderheiten. Ein nachahmenswertes Beispiel!
Andalusien, August 2008
Neue Veröffentlichung des Ombudsmannes von Andalusien
Das EOI möchte auf eine neue Veröffentlichung des Ombudsmannes von Andalusien hinweisen, welche wegen Ihrer Aktualität für alle Mitglieder und für weitere Kollegen von Interesse sein könnte:
„Führer über die Rechte der Benutzer der Informations- und Kommunikationstechnologien“
Jakutsien, 21 07 2008
Die Menschenrechtsbeauftragte der Republik Sacha nach fünfjähriger Funktionsperiode zum zweiten Mal in ihr Amt gewählt.
Konferenz über aktuelle Fragen zum Menschen- und Bürgerrechtsschutz in Jakutsien.
Unter dem gegenwärtigen Namen Sacha ist die größte Teilrepublik der Russischen Föderation noch kaum bekannt, wohl aber unter dem Namen Jakutien. Die Hauptstadt Jakutsk ist rund 9000 km von Innsbruck entfernt und doch ist die Ombudsfrau (dort Menschenrechtsbeauftragte genannt) seit Beginn ihrer Arbeit vor fünf Jahren Mitglied des Europäischen Ombudsman-Institutes.
Aus Anlass ihrer Wiederwahl organisierte Frau Fedora Nikolajewna SACHAROWA in der Hauptstadt der Republik Sacha für zwei Tage - am 21. und 22. Juli 2008 - eine Konferenz über »Aktuelle Fragen zum Schutz der Menschen- und Bürgerrechte in der Republik Sache (Jakutien)« und rückt dabei Fragen der Grundrechtsverhältnisse und des Schutzes des Wohnrechtes in den Mittelpunkt der Diskussion.
Das Europäische Ombudsman-Institut wünscht Frau Sacharowa auch in ihrer zweiten Amtszeit erneut und weiterhin Weisheit, Kraft und den besten Erfolg ihrer Arbeit
Mainz, 16.07.2008
60. Geburtstag Ullrich Galle
Kurt Beck gratuliert »dienstältestem Bürgerbeauftragten«
»Der Bürgerbeauftragte Ullrich Galle zeichnet sich durch hohes Engagement und große Erfahrung als Vermittler und Mediator aus.« Das sagte Ministerpräsident Kurt Beck in seiner Gratulation zum 60. Geburtstag von Ullrich Galle. Der Jubilar erfülle hervorragend die Anforderungen, die das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten bereits im Jahr 1974 beschrieben habe: »die Stellung des Bürgers zu stärken« und »auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken«.
Häufig fühlen sich Bürgerinnen und Bürger von Verwaltungen und Behörden nicht gerecht behandelt oder zweifeln deren Entscheidungen an. Der Bürgerbeauftragte unterstützt die Hilfe suchenden Menschen und vermittelt bei Beschwerden gegenüber Verwaltungen und Behörden. In zwei von drei Fällen werden so für beide Seiten akzeptable Lösungen gefunden.
So wenden sich jährlich mehr als 3.000 Bürgerinnen und Bürger an den Ombudsmann.
»Ullrich Galle scheut auch kein kritisches Wort gegenüber den Behörden, wenn es um Bürgerpetitionen geht«, so der Ministerpräsident. Er sei bei allen Landtagsfraktionen geachtet, seine Arbeit werde im Land respektiert.
Der dienstälteste Bürgerbeauftragte des Landes (seit 01.01.1995) ist auch Präsident des Europäischen Ombusmann-Instituts (EOI).
Kurt Beck wird Ullrich Galle bei seinem Geburtstagsfest persönlich gratulieren.
Innsbruck vom 23. - 26. Juni 2008
Bulgarische Volksanwälte zu Studienbesuch beim EOI in Innsbruck!
Vom 23. bis 26. Juni 2008 hatte das EOI erneut Kollegen zu Gast, die zu einem Studienbesuch in Innsbruck weilten.
Bulgarien kennt nur zwei Ebenen des Rechtsschutzes, den der Volksanwalt gewähren kann: die nationale und die lokale, nicht aber die regionale.
Die Volksanwälte der Städte und Gemeinden Pazardzhik, Blagoevgrad, Cerven Brjag, Silistra, Schumen, Pomorie, Burgas und Sredec schlossen sich zu einer gemeinsamen Exkursion mittels Bus zusammen, um in Innsbruck über besondere Themen der Arbeit eines Volksanwaltes diskutieren und thematische Kollegen treffen zu können. Es ist ein Glücksfall, dass es in Innsbruck außer dem klassischen parlamentarischen Landesvolksanwalt noch weitere - der Ebene des Landes Tirol zuzurechnende - thematische Volksanwälte für Kinder und Jugendfragen, für Patienten in Spitälern und für Menschen, die ihren Lebensabend in einem Alters- oder Pflegeheim verbringen, gibt und darüber hinaus auch eine der Bundesebene zuzurechnende Anwältin für Gleichbehandlungsfragen. Das dichte Programm sah intensive Gespräche im EOI vor, den Besuch des Landesvolksanwaltes und dreier thematischer Volksanwälte, sowie - nun schon zum zweiten Mal - einen Besuch der Gäste des EOI bei der Rechtsanwaltskammer für Tirol, eine äußerst wertvolle Begegnung, die auch der Erörterung der Zusammenarbeit von Volksanwälten und Rechtsanwälten nach dem Tiroler Modell gewidmet war. Von ganz besonderem Wert erwies sich, dass der städtische Ombudsman von St. Gallen aus der Schweiz nach Innsbruck kam, um auf seiner - gleichfalls kommunalen - Ebene gewonnene Erfahrungen mit den bulgarischen Kollegen auszutauschen und über das Ombudsman-Wesen in der Schweiz zu informieren.
Weil es aus Erfahrung bewusst ist, dass ein solcher Studienbesuch nur unter Begleitung erstklassiger Übersetzung zu einem vollen Erfolg werden kann, wurden die Besucher gebeten, selbst für eine Übersetzung von hoher Qualität Sorge zu tragen. Finanziell wurde diese Übersetzung durch namhafte Beiträge der beiden Innsbrucker Freimaurer-Logen ermöglicht, in deren programmatischen Mitte auch der Schutz der Menschenrechte steht.
Kyiv on April 14, 2008
Kyiv Declaration
of the International Conference »Current Challenges to Human Rights and Freedoms«
on the occasion of 60th Anniversary of the Universal Declaration of Human Rights and the 10th Anniversary of the Ombudsman of Ukraine
Participants of the International Conference representing Ombudsman offices, national human rights institutions (NHRI), and international organizations from 43 countries of Europe, Asia, Africa and South America note that:
the Universal Declaration of Human Rights that marks its 60th anniversary this year is a comprehensive document laying down the tasks of securing the rights and freedoms for nations, governments, peoples, intrnational and national human rights institutions;
the key objectives in the field of human rights and freedoms are identified by the Vienna Declaration, the action plan adopted at the World Conference for Human Rights in 1993, the UN Millennium Declaration, and the world and regional human rights forums;
The participants agree that:
the United Nations, other international organizations, Governments, Parliaments, and NHRIs have to step up their efforts to take care of the new challenges that threaten both individual countries and the human community in general. They include, in particular:
poverty, inadequate access for millions of people to food, potable water, and other resources, and hazardous environment, that are a source of violation of the right to life and other inalienable human rights and freedoms;
a growing gap in the social and economic development of different nations that produces large-scale migration flows, vulnerable groups of migrants, refugees, and asylum seekers, increasing instances of racism, racial discrimination, xenophobia and other forms of intolerance, and leading to mass violation of human rights, violence, and human trafficking that targets particulary women and children;
scarcity of power and natural resources, competition for which provokes instability, creates conflicts, including military ones, and escalates inflation, thus causing mass violations of human rights;
increasing militarization of the world, armed conflicts and international terrorism that threaten the most significant human right, the right to life;
dehumanization of the society that restricts individuality, spiritual development, and multiculturalism.
The challenges of our time affect most dramatically the rights and freedoms of the people with limited capabilities, as well as children, women, and elderly people, which means that the governments have to take additional efforts to secure rights and freedoms of those categories and the NHRIs should exercise special control of their implementation;
the global nature of the causes and effects of the challenges to human rights and freedoms require enhanced participation of the international organizations, primarily the United Nations, continental and regional organizations as instruments that serve to protect the rights and freedoms of every human being and all of the humankind, excluding any double standard policies vis-à-vis human rights and freedoms;
current challenges to human rights and freedoms also call for improved coordination in the work of national human rights institutions within the framework of the international and European Ombudsman offices;
the efforts of the UN High Commissioner on Human Rights to improve cooperation between the NHRIs within the UN system should be supported, NHRI functions and authority must be broadened, and their independent status should be emphasized.
Unfortunately, the state authorities more than anybody else violate human rights and freedoms, in particular in terms of inhuman behavior and torture, unfair justice, corruption, and secret prisons. The NHRIs should thus have the right to participate in the protection of human rights and freedoms at any stage of relations between the individual and the state. The Ombudsman offices should have a greater role in the process of ratification of international conventions and their implementation in the national legislation, and control of the implementation of the UN and Council of Europe recommendations and commitments of the member-nations;
an important problem is overcoming the declarative nature of human rights and freedoms through accomplishment of targeted governmental programs, allocation of sufficient economic and financial resources, and strengthening NHRI control functions;
since civil society development is a key precondition for practical implementation of human rights and freedoms, it is necessary to promote a broad involvement of human rights NGOs, civic movements, trade unions, and people´s diplomacy organizations in the world and continental forums as the alternative instruments for finding solutions to the global challenges to human rights and freedoms;
special attention should be given to providing objective assessment to the status of human rights and freedoms and predicting social development, which requires closer cooperation between the NHRIs and research institutions;
one of the most crucial conditions for keeping up with the present challenges to human rights and freedoms is to have open public information on violations of human rights, broad participation of the media in legal awareness campaigns, and understanding of the importance of collective efforts to overcome today´s global problems and build a more humane society.
Adopted in Kyiv on April 14, 2008
13. und 14. September 2007 in Wien
Präsident Galle trifft Volksanwalt Dr. Kostelka
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Der Präsident des Europäischen Ombudsman-Instituts (EOI), Ullrich Galle, im Gespräch mit dem österreichischen Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, Präsident der Europäischen Region des IOI, Vizepräsident des IOI.
Strassbourg im September 2007
Antrittsbesuch beim Europarat
Antrittsbesuch des Präsidenten des EOI, Ullrich Galle, beim Generalsekretär des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats, Ulrich Bohner.
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Generalsekretär Ulrich Bohner im Gespräch mit unserem Präsidenten
Strassburg, 6. September 2007
Antrittsbesuch beim Europäischen Bürgerbeauftragten
Der Präsident des EOI, Ullrich Galle, beim Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments, kurz: Europäischer Ombudsman
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Prof Dr Nikiforos Diamandouros und Ullrich Galle
Ganz Europa
Die Europäische Union darf man als den Kern Europas sehen. Das EOI beschränkt sich nicht auf diesen Kern, sondern betreut auch die Ombuds-Institutionen der weiteren Länder, die sich im EUROPARAT zusammengeschlossen haben.
Berlin, 31. August 2007
Menschenrechte sind das erste Thema in der Arbeit der Ombudspersonen
Präsident Ullrich Galle trifft den Menschenrechtsbeauftragten Thomas Hammarberg
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Der Präsident des Europäisches Ombudsmann-Instituts, Ullrich Galle, im Gespräch mit dem Commissioner for Human Rights, Thomas Hammarberg.
Logische Partnerschaft
Den Menschen in den Ländern des Europarates müssen die Menschenrechte (Der Inhalt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte) ungeschmälert garantiert sein. Dies zu überwachen und den Schutz durch die Menschenrechte zu fördern, ist die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates. In der Arbeit aller Ombuds-Institutionen sind die Menschenrechte die unabdingbare Basis, aber auch die Krönung ihres Einsatzes. Die intensive Zusammenarbeit des EOI mit Herrn Hammarberg ist nur die logische Folge dessen, dass beide demselben Ziel dienen.
Bürgerbeauftragter Galle wirbt für die Ombudsman-Idee
Beim Einsatz von Ombudsleuten hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Ullrich Galle hinterher. "Vor allem die jungen Demokratien in Osteuropa sind uns da weit voraus", sagt Galle in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Mainz. Der 59-Jährige war im Juni als erster Deutscher zum Präsidenten des Europäischen Ombudsmann-Institutes (EOI/Innsbruck) gewählt worden.
In der Bundesrepublik kümmerten sich außer in Rheinland-Pfalz nur in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen Landesbürgerbeauftragte um die Belange der Einwohner. Diese Ombudsleute werden dann tätig, wenn die Beschwerden Landesbehörden betreffen. Wünschenswert wäre allerdings auch ein Bürgerbeauftragter auf Bundesebene, sagte Galle.
In seinem neuen europäischen Amt werde er sich unter anderem dafür einsetzen, die Idee der öffentlichen Petition voranzutreiben. Diese sieht vor, dass Bürgerbeschwerden im Internet veröffentlicht werden, wenn sie für eine größere Gruppe von Menschen relevant sind. Wenn andere Betroffene von der Petition erführen, könnten sie sich ihr anschließen, erklärte Galle. Bei wichtigen Anliegen werde so mehr Druck auf Behörden oder andere Institutionen erzeugt.
»Ich bin sehr dafür, dass dies Praxis wird, nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa.Mit der öffentlichen Petition werde das Petitionsrecht insgesamt transparenter. Zudem würden auch jüngere Altersgruppen erreicht, die sich sonst eher nicht zu Wort meldeten, obwohl sie ein berechtigtes Anliegen hätten.«
In den nächsten Wochen stehen nach Galles Worten unter anderem Treffen mit Bürgerbeauftragten der Europäischen Union sowie dem Menschenrechtskommissar im Europarat in seinem Terminkalender. Das Ombudsmann-Institut arbeitet zudem mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte zusammen. "Mit den Treffen will ich das europäische Netz enger knüpfen", sagte der ehemalige rheinland-pfälzische Sozialminister. Viele Probleme der Bürger seien grenzüberschreitend - etwa wenn Deutsche Probleme bei der Bezahlung eines Krankenhaus-Aufenthaltes in Frankreich oder beim Bezug einer Rente aus Luxemburg hätten.
Das Ombudsmann-Institut ist ein Verein nach österreichischem Recht. Mitglied sind derzeit 114 Institutionen und 150 Einzelpersonen. Zu den Zielen zählen die Verbreitung der Ombudsmann-Idee, die wissenschaftliche Erforschung von Menschenrechts- und Bürgerrechtsfragen sowie die internationale Zusammenarbeit.
Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss, 19.6.2007
Antrittsbesuch von Präsident Ullrich Galle
Der Präsident des Europäischen Ombudsmann-Instituts beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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(von links ) Die Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Naumann, (Die Linke), Gabriele Lösekrug-Möller, (SPD), Ullrich Galle,Präsident des EOI, Josef Philip Winkler, (Bündnis 90/Die Grünen), Gero Storjohann, (CDU/CSU).
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Was in anderen Ländern ein Ombudsman aus nationaler Ebene, das ist in Deutschland der Petitionsausschuss des Bundestages, in den deutschen Bundesländern der Petitionsausschuss des jeweiligen Landtages. Weil ein Petitionsauschuss nicht persönlich durch Vorsprache erreicht werden kann, ist seit einiger Zeit eine Diskussion um die Einrichtung von Bügerbeauftragten als Ansprechpartner von Petitionsausschüssen im Gange.
Tiroler Tageszeitung vom 12. Juni 2007-
Ombudsmann will Internet nützen
Das Europäische Europäischen Ombudsman-Institut hat seinen Sitz in Innsbruck. Der neue Präsident will die Hilfe für die Bürger über das Internet ausbauen.
114 Vertreter von Ombuds-Institutionen (Volksanwaltschaften) schlossen sich im Europäischen Ombudsman-Institut zusammen. Mit dem ehemaligen Staatsminister von Rheinland–Pfalz Ulrich Galle als neuen Präsidenten soll deren Arbeit ausgebaut werden.
»Niemand als die Volksanwälte kann es besser wissen, wie die Politik in der Praxis funktioniert«, vergleicht er deren Arbeit mit einem Seismografen. Umso wichtiger sei es, dass auch die grenzüberschreitenden Probleme gelöst werden. Als Beispiel führt er Probleme mit dem Kindergeld an, wenn jemand in einem anderen Land arbeitet, als er wohnt, oder Unfälle im Ausland hat.
Öffentliche Petition
Neben dieser verstärkten Zusammenarbeit sieht Galle aber auch die Möglichkeit, dass sich Europäer über das Internet vernetzen. »Die Idee der öffentlichen Petitionen stammt aus Schottland. Beschwerden werden unter gewissen Bedingungen ins Internet gestellt und Leute können sich diesen anschließen bzw. sie kommentieren«, erklärt Galle.
Zu wenig Vertreter
Damit würde sich die Situation Einzelner verbessern. "Es ist ein Unterschied, ob wir letztlich eine Person oder eine größere Gruppe vertreten", zeigt er die Möglichkeiten auf. Generell sieht er das Ombudsman-Wesen jedoch im deutschsprachigen Raum als am schlechtesten entwickelt an: »In Italien gibt es in jeder größeren Stadt einen Ombudsman«, hofft Galle auf einen Ausbau.
Mainz, 2.6.2007
Neuwahl des Vorstandes des EOI
Auf der Generalversammlung wählte das Europäische Ombudsmann-Institut einen neuen Vorstand mit Mitgliedern aus 13 europäischen Ländern
Erstes Gruppenbild des neuen Vorstandes
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Von links nach rechts: Dr Josef Hauser, Mag Barbara Soder, Vittorio Gasparrini, Tatjana Merzljakowa, Dr Notburga Volgger, Dieter von Blarer, Ullrich Galle, Nina Karpachowa, DDr Felix Dünser, Vasilev Dimotrov, MMagDr Nikolaus Schwärzler
Mit freundlicher Unterstützung von:
Europäisches Ombudsmann-Institut
Salurner Straße 4
6020 Innsbruck
Austria
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T ++43 512 56 69 10
F ++43 512 57 59 71
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