EOI – Human Rights Conference – 04.11.2019 – Innsbruck – Austria

Internationale Ombudsleute-Konferenz in Innsbruck

VertreterInnen aus über 50 Ländern und Regionen zu Gast im Landhaus

Heute Montag, 4. November 2019, war Tirols Hauptstadt Austragungsort der Menschenrechtskonferenz des „Europäischen Ombudsmann Instituts“ (EOI). 81 TeilnehmerInnen aus 54 Ländern und Regionen sind nach Innsbruck gekommen, um über die Rolle von Ombuds-Einrichtungen insbesondere in Menschenrechtsfragen sowie über die Transparenz von NGOs zu debattieren.

Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann hieß die Teilnehmenden in ihrer Eröffnungsrede herzlich willkommen und unterstrich einmal mehr den unverzichtbaren Wert einer etablierten Ombuds-Einrichtung für eine moderne Demokratie.

Das erste Diskussionspanel suchte Antworten auf die Frage, inwiefern Ombudsmänner und -frauen an der Stärkung der Demokratie mitwirken können und Menschenrechte, Rede- sowie Pressefreiheit als unverzichtbare Bestandteile der politischen Entscheidungsfindung schützen können. Maria Luise Berger, Tirols Landesvolksanwältin, lieferte dazu ein Impulsreferat. In weiteren Wortmeldungen wurde dabei die Rolle einer funktionierenden Zivilgesellschaft betont, die durch Ombuds-Einrichtungen gestärkt und geschützt wird.

Europarats-Expertise zu NGOs

Das zweite Panel beschäftigte sich mit Nichtregierungsorganisationen und deren Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Josef Siegele, Generalsekretär des EOI und Stellvertreter der Tiroler Landesvolksanwältin, hob in seinem Beitrag die Bedeutung von Transparenz für NGOs hervor, um sich von „schwarzen Schafen“ abzuheben. Carla Ferstman, Mitglied des Europarat-Expertengremiums zu NGO-Recht, warnte, dass eine verstärkte Reglementierung NGOs auch unter einen zunehmenden staatlichen Einfluss bringen könnte. Sie sah die Ombuds-Einrichtungen im Feld zwischen Zivilgesellschaft und Staat, wobei sie die richtige Balance betonte. Sollten Volksanwaltschaften zu nah an der Verwaltung orientiert sein, würde ein Vertrauensproblem seitens der Bevölkerung entstehen. Wenn Ombudsmänner und -frauen indes deutlicher zur Zivilgesellschaft hin tendieren, würde die Durchsetzungskraft als Kontrollorgan leiden.

Unabhängig und weisungsfrei

Ombuds-Einrichtungen – in Österreich Volksanwaltschaften genannt – sind weitestgehend unabhängig und weisungsfrei agierende Institutionen, deren Aufgabe es ist, BürgerInnen zu beraten und Beschwerden, die insbesondere über die Verwaltung eingehen, nachzuverfolgen und einer Lösung zuzuführen. In Österreich wurde dieses Konzept mit der Gründung der Bundesvolksanwaltschaft 1977 aufgenommen, der Tiroler Landtag etablierte 1989 – vor nunmehr 30 Jahren – eine eigene Landesvolksanwaltschaft, die alleine im Vorjahr über 5.800 Inanspruchnahmen zu verzeichnet hatte. In 72 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Beratungen, 28 Prozent betrafen Beschwerden.

Das „Europäische Ombudsmann Institut“ hat seinen Sitz in Innsbruck und befasst sich mit der wissenschaftlichen Behandlung von Menschenrechts-, BürgerInnenschutz- und Ombuds-Fragen.